Kein Zuspruch für Zusatznutzen für Tagrisso® (Osimertinib) durch den G-BA

Beratung zu Bezug, Kosten, Kostenübernahme sowie Anforderung eines Entwurfs zur Beantragung der Kostenübernahme für Netzwerkpartner

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat dem 3. Generations EGFR TKI Tagrisso® (Osimertinib) aus formal-methodischen Gründen überraschend keinen Zusatznutzen zugesprochen und ist damit nicht der FDA und EMA gefolgt, die aufgrund der vorliegenden einarmigen Phase II Studiendaten ein beschleunigtes Zulassungsverfahren durchführten.

Astra Zeneca hat angekündigt die geforderten Phase III Daten beim WCLC im Dezember 2016 vorzustellen. Momentan sind wir als Ärzte gefordert, unseren Patienten in der Situation eines EGFR T790m mutierten NSCLC mit der aufgrund der Datenlage aussichtsreichsten Therapie, nämlich gemäß nationaler und internationaler Leitlinien mit Osimertinib, zu behandeln und die Verfügbarkeit zu ermöglichen.

Daher bieten wir unseren Netzwerkpartnern an, mit uns zur Beratung hinsichtlich Bezug über die internationale Apotheke, der entstehenden Kosten und der Kostenübernahme in Kontakt zu treten. Wir bereiten derzeit einen Kostenübernahmeantrag vor, der als Vorlage zur Einreichung bei der Krankenkasse verwendet und von uns angefordert werden kann.

Weitere Informationen und Kontaktdaten: Frau Juliane Süptitz (0221 478-96532 oder ngm-info@uk-koeln.de)