Informationen zur Kostenerstattung bei den Krankenkassen

Die grundsätzliche Philosophie im Netzwerk Genomische Medizin (NGM) besteht darin, bei jedem Patienten mit einem nicht resektablen, bösartigen Lungentumor eine umfassende Diagnostik durchzuführen, die alle Aspekte möglicher Therapieentscheidungen zeitnah und unabhängig von der Frage einer Kostenerstattung abklärt. Voraussetzung hierfür ist eine Teilnahme des behandelnden Arztes und des Patienten an der Integrierten/ besonderen Versorgung.

Netzwerk Genomische Medizin (NGM) Lungenkrebs

Die Kosten für diese molekularpathologische Diagnostik sowie Zweitmeinung werden seit dem 01.04.2014 für die Patienten der AOK Rheinland/Hamburg im Rahmen eines Integrierten/ besonderen Versorgungsvertrags (BV) übernommen. Einen Überblick über weitere kooperierende Krankenkassen finden Sie hier.

Bei Patienten anderer Krankenversicherungen stellt die Netzwerkzentrale einen individuellen Kostenübernahmeantrag im Einzelfall, so dass die Kosten in Anlehnung an den BV Vertrag/ Pauschalvergütung übernommen werden können.

Letzte Änderung: 23.08.2019