Weg zur zielgerichteten Therapie – Ablauf molekulare Diagnostik

Im Netzwerk Genomische Medizin (NGM) Lungenkrebs arbeiten Krankenhäuser und Facharztpraxen in ganz Deutschland zusammen, um allen Lungenkrebspatienten eine umfassende molekulare Untersuchung ihres Tumors anzubieten. Das Ziel ist der Nachweis von sogenannten Treibermutationen in Ihrem Tumorgewebe, die sich mit gezielten Medikamenten behandeln lassen.

Hierzu fordert Ihr behandelnder Arzt, bestenfalls ein Netzwerkpartner, die molekulare Diagnostik in der Netzwerkzentrale der Universitätsklinik Köln an. Hier finden Sie einen Netzwerkpartner in Ihrer Nähe.

Sobald das Tumorgewebe bei uns eingetroffen ist, wird dieses auf alle molekularen Veränderungen untersucht, die für Sie jetzt oder in Zukunft eine therapeutische Relevanz haben können. Innerhalb des Netzwerks versuchen wir auch unseren Patienten bei Nachweis einer Mutation eine geeignete klinische Studie mit einem neuen Medikament anzubieten. Ihr behandelnder Arzt wird Sie sowohl über die bei Ihnen gefundenen Veränderungen, als auch über die möglichen personalisierten Therapieansätze informieren.

Die Kosten für diese molekulare Diagnostik werden von Kassen die dem sogenannten Integrierten Versorgungsvertrags (I.V.) beigetreten sind, übernommen. Sollte Ihre Krankenkasse diesem Vertrag nicht beigetreten sein, werden wir einen individuellen Kostenübernahmeantrag stellen. Für die Patienten entstehen keine Kosten. Zur Übersicht der I.V. Kassen.

Kurzübersicht – Was müssen Sie als Patient tun

Kontaktaufnahme/Vorstellung beim einem Netzwerkpartner (Klinik oder niedergelassene Praxis): mit dieser Suchfunktion finden Sie den richtigen Arzt in Ihrer Nähe.

Anforderung der molekularen Diagnostik durch den Netzwerkpartner an einem nNGM-Zentrum – zu den Anforderungsscheinen.

Molekulare Diagnostik des Tumormaterials an einem Netzwerkzentrum.

Befundbesprechung und Auswahl der Therapie-Optionen mit dem Netzwerkpartner.

Patienten haben die Möglichkeit einer Zweitmeinungssprechstunde in Köln, zur Terminvereinbarung.

Letzte Änderung: 08/2024